• Michael Kloyer

    Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

    Dieses Bild zeigt geplatzten Putz in einem bläulichen Ton auf Holz.

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk

Gutachtenerstellung

Erstellung von Gutachten im Maler- und Lackiererhandwerk für Privat- und Gerichtsgutachten.

Abrechnungsprüfung

Bewerten von Schäden und Mängel an Gebäuden die das Maler- und Lackiererhandwerk betreffen

Begleitung und Überprüfung von Neu- und Renovierungsbauten

Erstellen von Leistungsverzeichnissen für private Bauherren, Architekten, Firmen und Gemeinden.

Erstellung von Schiedsgutachten

Kostengünstiger und schneller als ein langwieriges und aufwändiges Gerichtsverfahren

Beratung

Unterstützung für Kunden bei der Feststellung und Quantifizierung von berechtigten Reklamationen

Alle Leistungen im Überblick

Unterstützung für Kunden bei der Feststellung und Quantifizierung von berechtigten Reklamationen

Erstellung von Gutachten im Maler- und Lackiererhandwerk für Privat- und Gerichtsgutachten

Dieses Bild zeigt von hinten eine Person, die mit einem Handy eine Foto von einer Baustelle erstellt.

Gutachtenerstellung

Erstellung von Gutachten im Maler- und Lackiererhandwerk für Privat- und Gerichtsgutachten.

  • Fassadenbeschichtungen
  • Wärmedämmverbundsysteme
  • Anstriche und Lackierungen im Innen- und Außenbereich
  • Tapezierungen
  • gestaltende Malerarbeiten
  • Holz- und Korrosionsschutzbeschichtungen
  • Beweissicherung

Schiedsgutachten

Kostengünstiger und schneller als ein langwieriges und aufwändiges Gerichtsverfahren.
Rechtsverbindliche Einigung der Parteien auf den Schiedsspruch des Gutachters

Dieses Bild zeigt den Handschlag zwischen zwei Personen in einem Schiedsgutachten.
Das Bild zeigt einen jungen Mann mit Hemd, der mit Smartphone und Tablet Grafiken bearbeitet.

Beratung

Beratung bei allen Fragen rund um das Maler- und Lackiererhandwerk

  • Fachberatung rund um das Maler und Lackierer Handwerk
  • Prüfung von Kostenvoranschlägen sowie von Abrechnungen
  • Prüfung von Aufmaß Erstellung
  • Support bei der Abnahme
  • Unterstützung für Betriebe bei Reklamationen
  • Beweissicherungen
  • Sachkundiger für Schimmelsanierung
  • Wasserschäden

Dokumentenerstellung

Erstellen von Leistungsverzeichnissen für private Bauherren, Architekten, Firmen und Gemeinden.

Dieses Bild zeigt einen schwarzen Kugelschreiber, der auf einem Formular liegt.

Standardleistungen

Die Leistungen rund um die Gutachtenerstellung im Bereich Maler- und Lackierhandwerk umfassen eine große Anzahl an Einzelleistungen, die Sie auch unabhängig voneinander in Anspruch nehmen können.
Zu den Kernaufgaben gehört:

  • Beratung in Beschichtungsfragen
  • Beschreibung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Beweissicherung
  • Ermittlung der Ursache von Anstrichschäden
  • Ermittlung der Ursache von Schimmelpilzbildung
  • Ermittlung von Sanierungs- oder Mängelbeseitigungskosten
  • Ermittlung von Wertminderungen
  • Erstellen von Leistungsbeschreibungen
  • Feststellung bauphysikalischer Gegebenheiten durch entsprechende Messverfahren
  • Laboruntersuchungen durch Fremdlabore
  • Stahl- und Metallbeschichtungen
  • Tapezierarbeiten
  • Technische Abnahme von Beschichtungsarbeiten
  • Technische Mängelfeststellung
  • Überprüfung von Aufmaßen und der Angemessenheit von Preisen
  • Überprüfung von Schönheitsreparaturen
  • Überwachung von Beschichtungsarbeiten
  • Ermittlung der Ursachen von Schäden an Bodenbeschichtungen

Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich zu den Standardleistungen können noch weitere Dienstleistungen rund um das Maler- und Lackierhandwerk durchgeführt werden. Hierzu gehören:

  • Bindemittelerkennung mit der IR-Spektroskopie
  • Farbtonmessungen
  • Glanzgradmessungen
  • Innen- und Außenputze
  • Laboruntersuchungen
  • Überprüfung von Anstrichschichtdicken und Anzahl der Anstriche (mikroskopisches Querschliffverfahren)

SACHVERSTÄNDIGER ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Die Bezeichnung

Die Folge
Selbst Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und sind auf dem Markt tätig. Um echte Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Diese zeigt, dass Experten auf einem bestimmten Gebiet besonders qualifiziert sind. Darüber hinaus schwören öffentlich bestellte Sachverständige unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Die Bedeutung
In der Regel können sich Dritte, denen Gutachten vorgelegt werden, auf die Ergebnisse verlassen. Ein solcher neutraler Bericht kann gleichzeitig das Ansehen und die Position der Kunden verbessern: Er wird nicht verdächtigt sich auf unvernünftige Vorurteile zu stützen. Da sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsexperten bevorzugt – dies ist nach den Verfahrensregeln deutscher Gerichte vorgeschrieben.

Die Qualifikation

Um öffentliche Ordnung zu erlangen, müssen sie umfangreichen Testverfahren unterzogen werden. Danach wird ihre Arbeit kontinuierlich von einer vom Staat beauftragten Behörde überwacht: (In Deutschland sind dies vor allem Architekten, Handwerker, Industrie- und Handelsbüros, Ingenieurverbände und Landwirtschaftsvereine).

Dies bedeutet auch, dass öffentlich ernannte Sachverständige ihren Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikationen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus werden öffentlich ernannte Sachverständige überprüft, um festzustellen, ob sie vertrauenswürdig und von persönlichem Charakter sind. Nur so können sie das begehrte Qualitätssiegel erhalten.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für die unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidung. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. (Quelle: ifs-forum)

Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme per Email, Kontaktformular oder Telefon.

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